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Finanzlexikon: kostentraeger

kostentraeger

Ein Kostenträger ist eine Leistungseinheit, auf den bestimme Kosten zu seiner Erstellung anfallen also praktisch z.B. ein Produkt oder eine Produktgruppe, der direkt Kosten zugerechnet werden können.

Die Kostenträgerrechnung bildet die Basis für die Preiskalkulation. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Methoden: die Vollkostenrechnung und die Teilkostenrechnung.

Die Vollkostenmethode versucht alle Kosten auf einen Kostenträger zuzuordnen. Dabei bleibt allerdings unbefriedigend, dass bestimmte Kosten, die nicht direkt bei der Erstellung der Leistung anfallen (z.B. Verwaltungskosten) auf den Kostenträger zugeordnet werden. Allerdings fallen die Fixkosten auch an, wenn der Kostenträger nicht produziert wird.


Diesem Mißstand versucht die Teilkostenmethode abzuhelfen. Hier werden nur jene Kosten auf den Kostenträger verrechnet, die tatsächlich bei der Herstellung des Kostenträgers zusätzlich anfallen, also Material, Arbeit oder ähnliches. In dieser Ausprägung spricht man auch von der Grenzkostenmethode.

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